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VII. AUSLAGENERSATZ PDF Print E-mail

Art. 29:  Auslagen für Verpflegung und Unterkunft

1 Bei Arbeit an auswärtigen Einsatzorten hat der Arbeitnehmende Anspruch auf folgende Pauschalentschädigungen:

Morgenessen Fr.   10.--
Mittagessen Fr.   18.--
Nachtessen Fr.   18.--
Übernachtung Fr.   75.--
Tagespauschale Fr. 121.--

2 Hat der Arbeitnehmende an besonders teuren Orten zu arbeiten, sollen angemessene Vergütungen vereinbart werden.

3 Kommt der Arbeitgeber für Verpflegung und Unterkunft direkt auf, so besteht kein Anspruch auf die Entschädigung gemäss Absatz 1 und 2.

Art. 30:  Reiseauslagen

1 Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmenden die wegen der auswärtigen Arbeit entstehenden Reiseauslagen zu ersetzen.

2 Benützt der Arbeitnehmende für die Auswärtsarbeit im ausdrücklichen oder stillschweigenden Einvernehmen mit dem Arbeitgeber sein eigenes Motorfahrzeug, hat er Anspruch auf eine Kilometerentschädigung. Diese beträgt für Autos mindestens 65 Rappen, für Motorräder 30 Rappen und für Mofas 20 Rappen.

3 Ein stillschweigendes Einverständnis im Sinne von Absatz 2 kann in der Regel angenommen werden, wenn die Verwendung des Motorfahrzeuges gegenüber der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel eine bessere Zeitausnützung oder eine Kostenersparnis mit sich bringt.

4 Liegt bei auswärtiger Arbeit der Wohnort des Arbeitnehmenden näher zum Einsatzort, so zählt diese Distanz zur Bemessung der Kilometerentschädigung.

5 Ein Arbeitnehmender, der während längerer Zeit auswärts tätig ist, hat jedes zweite Wochenende Anspruch auf Ersatz der Bahnbillettkosten 2. Klasse für die Strecke zwischen Arbeitsort und Wohnort.

Art. 31:  Fälligkeit

1 Auf Grund der Abrechnung des Arbeitnehmenden ist der Auslagenersatz jeweils zusammen mit dem Lohn auszurichten.

2 Hat der Arbeitnehmende zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten regelmässig Auslagen zu machen, so ist ihm ein angemessener Vorschuss auszurichten.

 
EINLEITUNG
I. GELTUNGSBEREICH
II. ALLGEMEINE PFLICHTEN
III. ARBEITSZEIT...
IV. LOHN
V. AUSRICHTUNG LOHN...
VI. LOHN BEI VERHIND...
VII. AUSLAGENERSATZ
VIII. FERIEN- & FEIERTAG...
IX. BEENDIGUNG DES AV...
X. KONVENTIONALSTR...
XI. VOLLZUGSKOSTENBEI...
XII. PFLICHTEN DER...
XIII. PENSIONSKASSE
XIV. VERTRAGSDAUER
ANHANG II
ANHANG III
EINLEITUNG
I. GELTUNGSBEREICH
II. LOHN BEI VERHINDERUNG
III. ARBEITSSICHERHEIT
IV. GESUNDHEITSBEITRAG
V. KONVENTIONALSTRAFE
VI. SCHULDRECHT-BEST.
VII. NACHTRAG