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GAV- Weiterbildung und Gesundheitsschutz |
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Die aktuelle Version des GAV-Weiterbildung und Gesundheitsschutz wurde von den Sozialpartnern auf den 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt. Seit diesem Datum ist der GAV für die Mitglieder des VSSM verbindlich.
Für Aussenseiter (Arbeitgeber, welche nicht Mitglieder des VSSM sind) wurde die aktuelle GAV-Version mit Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Bundesrates auf den 1. Juni 2009 in Kraft gesetzt. Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt bis 31. Dezember 2013.
Aktuelle Version GAV-Weiterbildung und Gesundheitsschutz:
Alte GAV-Version (2003-2008)
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