Gültigkeit GAV-Versionen:
Durch die in den letzten Jahren erfolgten Zusatzvereinbarungen war der GAV laufend Änderungen unterworfen. Die nachfolgende Übersicht soll aufzeigen, welche GAV-Version für VSSM- Mitglieder sowie für Aussenseiter (Betriebe welche dem Verband nicht angeschlossen sind) für welchen Zeitraum gültig war. Dabei treten Änderungen des GAV für Aussenseiter erst mit Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) durch Beschluss des Bundesrates (BRB) in Kraft.
Nachtrag 2011 = aktuelle GAV-Version
Nachtrag 2009 (II)
Nachtrag 2009 (I)
Nachtrag 2008
Nachtrag 2007
GAV 2005-2008 = Grundbeschluss
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