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Der Bundesrat hat den neuen GAV allgemeinverbindlich erklärt. Dieser wird ab dem 1. Juni 2012 in Kraft treten. Sobald wir vom Bundesrat definitiven Bescheid bekommen haben, werden wir den GAV auf unserer Homepage aufschalten.
Der bis Ende 2011 gültige GAV wurde vom Bundesrat nochmals bis zum Inkrafttreten des neuen GAV allgemeinverbindlich erklärt.
Die Unia hat die Kündigung des GAV zurückgezogen und die Vertragsparteien haben sich auf einen neuen GAV geeinigt. Zur Zeit befindet sich das Dokument beim Bundesrat für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Solange diese Erklärung noch nicht ausgesprochen worden ist, behält weiterhin der zur Zeit gültige GAV seine Wirkung.
In Anbetracht der Minus-Teuerung im 2011 haben sich die Sozialpartner darauf geeinigt, dass es im 2012 keine Lohnanpassungen geben wird.
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Die ZPK-Schreinergewerbe...
- ist zuständig für die Überwachung und den Vollzug des GAV
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